Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Schulgarte

Elternvertretung

Die Elternvertretung spielt an Schulen in Baden‑Württemberg eine zentrale Rolle und bietet Eltern die Möglichkeit, aktiv am Schulleben mitzuwirken und ihre Anliegen einzubringen. Grundlage dafür ist das baden‑württembergische Schulgesetz, das Aufgaben, Rechte und Strukturen der Elternmitwirkung klar definiert. Es schafft damit einen verbindlichen Rahmen, in dem Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung partnerschaftlich zusammenarbeiten können.

Auf Klassenebene findet in jedem Schulhalbjahr eine Klassenpflegschaftssitzung statt. Zu dieser Versammlung kommen die Eltern der jeweiligen Klasse sowie die Lehrkräfte, die dort unterrichten, zusammen. Die Eltern wählen aus ihrer Mitte eine Klassenelternvertreterin oder einen Klassenelternvertreter sowie eine Stellvertretung. Diese Personen übernehmen wichtige Aufgaben: Sie laden bei Bedarf zu weiteren Sitzungen ein, leiten die Versammlungen und sorgen dafür, dass die Anliegen der Eltern und Schülerinnen und Schüler gehört und weitergegeben werden. Sie sind damit eine wichtige Schnittstelle zwischen Elternhaus und Schule.

Alle gewählten Klassenelternvertreterinnen und ‑vertreter bilden gemeinsam den Elternbeirat. Dieses Gremium vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schule, unterstützt bei Fragen und Anliegen und bringt sich aktiv in schulische Entwicklungen ein. Aus seiner Mitte wählt der Elternbeirat eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter, die die Eltern in der Schulkonferenz repräsentieren. Die oder der Vorsitzende übernimmt zudem die Aufgabe, Sitzungen des Elternbeirats einzuberufen und zu leiten, sodass ein regelmäßiger Austausch gewährleistet bleibt.

Über die Schule hinaus gibt es weitere Ebenen der Elternmitwirkung: Die Elternbeiratsvorsitzenden aller Schulen eines Schulträgers bilden gemeinsam den Gesamtelternbeirat, der die Interessen der Eltern auf kommunaler Ebene vertritt. Auf Landesebene schließlich arbeitet der Landeselternbeirat, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Schularten und Regierungsbezirke zusammensetzt. Er bringt die Perspektive der Eltern in bildungspolitische Diskussionen ein und wirkt beratend an landesweiten Entscheidungen mit.

So entsteht ein vielschichtiges Mitwirkungsnetz, das Eltern ermöglicht, das Schulleben aktiv mitzugestalten, Verantwortung zu übernehmen und die Entwicklung der Schule konstruktiv zu begleiten.