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1. Welche Schulabschlüsse kann ich an der Gemeinschaftsschule ablegen?

An der Gemeinschaftsschule Waghäusel können Schülerinnen und Schüler sowohl den Hauptschulabschluss (HSA) als auch den Realschulabschluss (RSA) erwerben. Die entsprechenden Abschlussprüfungen finden – je nach angestrebtem Bildungsziel – am Ende von Klasse 9 oder Klasse 10 statt. Damit bietet die Schule zwei vollwertige und staatlich anerkannte Abschlüsse der Sekundarstufe I an.

Darüber hinaus haben die Jugendlichen die Möglichkeit, sich für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe zu qualifizieren. Mit einem Versetzungszeugnis auf E‑Niveau können sie an ein allgemeinbildendes oder berufliches Gymnasium wechseln und dort die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben.

Die Gemeinschaftsschule eröffnet damit vielfältige Bildungswege: vom Hauptschulabschluss über den Realschulabschluss bis hin zur Vorbereitung auf das Abitur. So können Schülerinnen und Schüler ihren schulischen Weg entsprechend ihrer individuellen Entwicklung, ihren Stärken und ihren beruflichen oder akademischen Zielen gestalten.

Sekundarstufe I

  • Nach Klasse 9: Hauptschulabschluss

  • Nach Klasse 10: Realschul- oder Hauptschulabschluss

Sekundarstufe II

  • Nach Klasse 13: Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

2. Welche Möglichkeiten gibt es nach dem Besuch der Sekundarstufe I?

Die Gemeinschaftsschule Waghäusel bietet nicht nur verschiedene Schulabschlüsse, sondern vor allem vielfältige Anschlussmöglichkeiten, die den individuellen Bildungswegen unserer Schülerinnen und Schüler gerecht werden. Nach der Sekundarstufe I stehen ihnen zahlreiche Türen offen: vom direkten Einstieg in eine berufliche Ausbildung über weiterführende schulische Bildungsgänge bis hin zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.

Unser Ziel ist es, Jugendliche so zu begleiten, dass sie ihren persönlichen Weg bewusst wählen können – orientiert an ihren Stärken, Interessen und Zukunftsplänen. Ob Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder der Schritt in Richtung Abitur: Die Gemeinschaftsschule eröffnet flexible Perspektiven und unterstützt dabei, passende Anschlusswege zu finden.

Durch transparente Informationen, individuelle Beratung und enge Kooperationen mit weiterführenden Schulen sowie beruflichen Bildungseinrichtungen schaffen wir Orientierung und geben Sicherheit bei der Entscheidung für den nächsten Schritt. So wird deutlich: Ein Abschluss an der Gemeinschaftsschule ist nicht das Ende eines Weges, sondern der Beginn vielfältiger Möglichkeiten.

2.1. Hauptschulabschluss

  • Entscheidung in Klasse 8 oder 9, ob und wann dieser Abschluss angestrebt wird.

  • Abschluss kann in Klassenstufe 9 oder 10 abgelegt werden.

  • Schülerinnen und Schüler erbringen alle Leistungsnachweise im Abschlussjahr auf dem Grundlegenden Niveau (G).

2.2. Realschulabschluss

  • Entscheidung in Klasse 9 ob dieser Abschluss angestrebt wird.

  • Abschluss kann in Klassenstufe 10 abgelegt werden.

  • Schülerinnen und Schüler erbringen alle Leistungsnachweise im Abschlussjahr auf dem Mittleren Niveau (M).

  • Versetzung in die Klassenstufe 10 entspricht dem Hauptschulabschluss.

2.3. Übergang in eine Gymnasiale Oberstufe

  • Entscheidung in Klasse 9, ob dieser Übergang angestrebt wird.

  • Schülerinnen und Schüler erbringen alle Leistungsnachweise im 10. Schuljahr auf dem Erweiterten Niveau (E).

  • Es gilt die Versetzungsordnung des Gymnasiums.

  • Versetzung in Klasse 11 entspricht der Mittleren Reife.

2.4. Schulanschlüsse - Übergang in das berufliche Schulsystem

  • Schülerinnen und Schüler, die im Abschlussjahr (Klasse 9 oder 10) zieldifferent unterrichtet werden, können in eine Vorbereitungsklasse der beruflichen Schulen wechseln.

  • Möglichkeit zu einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss.

  • Vorherige Beratung durch das kooperierende SBBZ, die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit und ggf. des Integrationsfachdienstes.